Immer gut beraten

Fördermöglichkeiten für Arbeitslose

Gründungszuschuss
15 Monate in zwei Phasen

Phase 1:
9 Monate ALG I + 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsausgaben. Nach 9 Monaten wird geprüft, wo steht der Betrieb, ist das Unternehmen erfolgreich.
Wenn ja:
2. Phase: 7 Monate 300 Euro monatlich.

Voraussetztungen:
- Noch mindestens drei Monate Anspruch auf ALG I
- Geplante Selbständigkeit mindestens 15 Wochenstunden
- Verrechnung der Förderung mit Restanspruch ALG

Nach Gründung kann ein Coaching der Agentur für Arbeit mit späteren Aufstockung (EFS-Coaching) beantragt werden.

Einstiegsgeld
(ALG II)
12 Monate zu den ALG II - Bezügen + 250 Euro monatlich
(weiter über die ARGE Krankenversichert).
Alle drei Monate müssen die Zahlen vorgelegt werden. Gewinn wird angerechnet, wobei 100 Euro frei sind.

Voraussetzungen:
- Inhaltliches Konzept
- Finanzierungskonzept
- fachkundige Stellungsnahme

ESF-Coaching möglich (nur im Land Bremen)
Voraussetzung: Kurzkonzepz

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie mich an! (0471) 41 46 76