Ablauf des KfW Gründungscoaching
Möchten Sie das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Ablauf der Beantragung des Beratungszuschusses So läuft es idealerweise ab
1. Sie wenden sich an einen Regionalpartner (meist Wirtschaftsförderung oder Industrie- und Handelskammer).
B.E.G.IN
Bremer Existenz GründungsInitiative
Barkhausenstraße 2
27568 Bremerhaven
Ansprechspartner: Herr Wegener
Tel.: 0471 - 14 04 60
E-Mail: info@begin24.de
Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind. Sie liefern alle gewünschten Informationen zu.
2. Sie geben Ihren Antrag auf Gründercoaching beim Regionalpartner ab. Der Regionalpartner sendet den Antrag zusammen mit seinem positiven Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und sendet Ihnen die Zusage.
3. Jetzt können Sie mich als Gründercoach auswählen.Ich bin in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet.
4. Sie schließen mit mir einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Den Vertrag sende ich für Sie an den Regionalpartner. Die KfW prüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Über den Zuschussrechner können Sie anhand der Vertragsdaten mit dem Coach die Höhe des Zuschusses vorab ermitteln.
5. Sollte Ihnen die Zahlung des gesamten Coachinghonorars auf einmal zu hoch sein, so rechne ich auch direkt über eine Abtretungserklärung mit der KfW ab.
Beispielrechnung* für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit:
5 Tagewerke á 800 € = 4.000 € Zuschuss: 90% = 3.600 € verbleibt: 400 €
Übliche Zahlungsweise: 4.000 € an mich
--> Einreichen bei der KfW
--> KfW erstattet 3.600 € an Sie
Mit Abtretung: 400 € an mich --> Einreichen bei der KfW -->
KfW zahlt 3.600 € an mich aus.
6. Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:
- Gesamtrechnung des Gründercoachs
- Coachingbericht (Den Bericht erstellt der Gründercoach.)
- Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil
7. Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an mich aus.
Antrag auf Übernahme des Beratungshonorars durch den Europäischen Sozialfonds für Deutschland
*ohne die Betrachtung der Mehrwertsteuer